условия

Общие условия ведения бизнеса и поставки Einsiedler Brauhaus GmbH


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1. Allgemeines

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Lieferungen ausschließlich, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers oder Lieferanten gelten nur bei schriftlicher ausdrücklicher Bestätigung durch uns.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Abnehmern und Lieferanten, der diese mit dem ersten Vertragsschluss anerkennt.

2. Lieferungen

Alle Lieferungen sind freibleibend. Festangebote müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

3. Lieferbedingungen

Für Schäden aus Lieferverzug haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum beim Eintritt von höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Eingriff nationaler oder internationaler Behörden sowie allen unvorhersehbaren nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten.

Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Abnehmer oder Lieferanten nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit unsererseits zu. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf maximal ein Drittel des vorhersehbaren Schadens, höchstens auf die Hälfte des Auftrags- oder Bestellwertes beschränkt.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige, ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung der Verpflichtungen des Abnehmers bzw. Lieferanten voraus.

Kommt der Käufer bzw. Lieferant in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4. Mängelhaftung

Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich bei Empfang zu prüfen. Mängelrügen, Mengenabweichungen und sonstige Reklamationen gelten nur dann als rechtzeitig, wenn sie bei sichtbaren Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang bemustert und gemeldet wurden.

Wir sind zur Kontrolle der gerügten Mängel selbst berechtigt. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, dem Abnehmer entweder eine Gutschrift zu erstellen oder Ersatz zu liefern. Weitere Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Beanstandete Ware ist sachgemäß und als solche gekennzeichnet beim Empfänger zu lagern. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, unsachgemäßen Transport, Behandlung oder Bearbeitung der Waren beim Käufer entstehen oder dadurch, dass der Käufer die beanstandete Ware eigenmächtig an uns zurückgesandt hat, haben wir nicht zu vertreten und werden von uns nicht ersetzt.

Die an den Abnehmer übergebene Ware ist durch diesen bei Temperaturen zwischen 8o und 12oC zu lagern. Der Abnehmer ist verpflichtet, durch entsprechende Schutzmaßnahmen dafür zu sorgen, dass sowohl bei Selbstabholung als auch bei Abholung durch vom Abnehmer beauftragte Spediteure die übergebene Ware vor Lichteinwirkung, Staub, Kälte, Wärme, Temperaturschwankungen und Feuchtigkeit geschützt wird. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern Mängel und Schäden auf unsachgemäßen Transport oder Lagerung durch den Abnehmer eingetreten sind.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgebend ist der am Tag der Lieferung gültige Tagespreis. Dieser Preis versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, welche bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen wird.

Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Sind wir in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch nur berechtigt uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Nimmt der Käufer ein Zahlungsziel in Anspruch, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Empfängers Sicherheit für den Kaufpreis zu verlangen, z.B. eine Selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank.

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt worden sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

An Firmen, mit denen noch keine dauernde Geschäftsbeziehung besteht, liefern wir nur gegen spesenfreie Nachnahme oder Vorauszahlung.

Bei Hingabe von Schecks gilt die Zahlung erst mit endgültiger Gutschrift auf unserem Geschäftskonto als erbracht. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldenforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Käufer zustehen, unser Eigentum. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach Satz 1 zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrage zu sehen wäre.

Der Käufer darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er uns gegenüber nicht im Verzug ist, veräußern. Dem Käufer aus dem Weiterverkauf zukommende Forderungen gehen auf uns über. Wird unsere Vorbehaltsware zusammen mit fremder Ware veräußert, so gilt ein unserer Vorbehaltsware entsprechender Teil der Kaufpreisforderung bereits als an uns abgetreten.

Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf durch uns einzuziehen. Er ist verpflichtet, die so erzielten Einnahmen unverzüglich bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen.

Der Käufer der Vorbehaltsware ist jederzeit auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware und die Höhe der durch diese abgetretenen Forderungen zu geben.

7. Gefahrübergang

Die Übergabe der Ware findet auf unserem Betriebsgelände statt. Wird die bestellte Ware nicht auf unserem Betriebsgelände an den Besteller übergeben, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, als die Ware unser Betriebsgelände zum Zwecke des Transportes verlässt.

8. Leergut und Pfand

Das durch uns an den Abnehmer übergebene Leergut, insbesondere Fässer und Kästen mit der Kennzeichnung und dem Aufdruck der Einsiedler Brauhaus GmbH, bleibt in unserem Eigentum. Auch bei der Hinterlegung von Barpfand erwirbt der Abnehmer nicht das Eigentum an dem so gekennzeichneten Leergut. Der Abnehmer ist verpflichtet, mit dem übergebenen Leergut sorgfältig umzugehen. Der Abnehmer haftet uns für jede Art der Beschädigung sowie das Abhandenkommen von übergebenem Leergut auf Schadensersatz. Ebenso haftet er für unbeschädigte und vollständige Rückgabe des übergebenen Leergutes. Der Abnehmer ist verpflichtet das übergebene Leergut nach Aufforderung durch uns in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.

Kommt der Abnehmer nach einer durch uns gesetzten Frist der Verpflichtung zur Rückgabe des Leergutes mit der Rückgabe in Verzug, hat er den uns durch die verspätete Rückgabe entstehenden Schaden zu ersetzen, höchstens jedoch bis zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert der übergebenen Leergutstücke.

Jede vom Verwendungszweck zuwiderlaufende Verfügung über das Leergut (Veräußerung, Verpfändung etc.) sowie jede missbräuchliche Benutzung des Leergutes ist zu unterlassen und berechtigt uns bei Zuwiderhandlung zur Geltendmachung des uns dadurch entstandenen Schadens.

Bei Leergut, welches nicht mit dem Aufdruck der Einsiedler Brauhaus GmbH versehen ist, gelten dieselben Pflichten des Abnehmers wie bei mit Aufdruck Einsiedler Brauhaus GmbH gekennzeichnetem Leergut. Darüber hinaus ist der Abnehmer verpflichtet, uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch die nicht ordnungsgemäße oder nach Aufforderung nicht rechtzeitige Rückgabe des Leergutes entsteht.

Wir sind nicht verpflichtet, Leergut zurückzunehmen, welches nicht durch uns übergeben worden ist. Gleiches gilt für Leergut, das nicht in unserem Liefersortiment enthalten ist.

Wir sind nur verpflichtet, sortiertes Leergut, das heißt Kästen mit den jeweils dazu vorgesehenen Flaschen zurückzunehmen.

Ab Übergabe des Leergutes bei Versendung des Leergutes auf Verlangen des Abnehmers ab dem Zeitpunkt des Verlassens unseres Betriebsgeländes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges des Leergutes auf den Abnehmer über.

Soweit durch uns dem Abnehmer ein Leergutauszug zugestellt wird, gilt dieser als anerkannt, wenn der Abnehmer diesem nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht.

Nach Beendigung der laufenden Geschäftsbeziehungen hat der Abnehmer innerhalb von 14 Tagen sämtliches übergebenes Leergut an uns zurückzugeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er uns den durch die verspätete Rückgabe entstehenden Schaden zu ersetzen und den Wert des übergebenen und nicht rechtzeitig zurückgegebenen Leergutes zu ersetzen.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Chemnitz.

10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Chemnitz.

11. Salvatorische Klausel und Schriftform

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zur Folge.

Änderungen oder Abweichungen von den vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: 01.04.2018

Einsiedler Brauhaus GmbH

Einsiedler Hauptstraße 144

09123 Chemnitz

www.einsiedler.de